Anzeigepflichten
Schäden die bei einer Warenanlieferung entdeckt werden, werden unverzüglich dem Fahren gemeldet.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zweiseitigen Handelskauf und einseitigen Handelskauf.
Unter Zweiseitigem Handelskauf versteht man wenn mehr als einer der Vertragspartner Kaufmann/frau ist.
Unter dem Einseitigen Handelskauf versteht man wenn nur einer der Vertrags Person Kaufmann/frau ist.
Beim Zweiseitigen Handelskauf wird die Warenanlieferung unverzüglich geprüft.
Wenn ein Mangel entdeckt wird, wird man dies unverzüglich melden. Sollte man dies nicht machen kann die Ware später nicht mehr reklamiert werden.
Bei einem Versteckten Mangel hat man zwei Wochen Zeit zu Rügen dies sollte aber unverzüglich nach der Entdeckung gemeldet werden.
Ein Versteckter Mangel ist z.B. ein Radio ist weder von außen noch von innen Beschädigt lässt sich allerdings nicht einschalten.
Dies ist ein Mangel der erst nach einer Prüfung festgestellt werden kann und somit ein versteckter Mangel.
Falls die Ware per Spedition oder ähnlichem geliefert wurde, so müssen wir bei diesem die Ware zusätzlich Rügen.
| Mängel arten und Anzeigepflichten | Absender | Spedition |
| Offener Mängel | unverzüglich | unverzüglich |
| Versteckter Mängel | 2 Jahre Zeit, muss aber sofort gerügt werden nach der Entdeckung | 7 Tage Zeit |

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