Inventur arbeiten vorbei
Verfasst von Trasher am Do, 12/24/2009 - 16:33
Jedes Jahr immer wieder diese Inventur. So langsam machen Inventur arbeiten keinen Spaß! Aber ist es den wichtig eine Inventur am Jahresende zu machen?
Die Antwort lautet natürlich: Selbstverständlich!
Bei einer Inventur werden alle Verlust sowie Vermögenswerte ermittelt. Und somit muss das komplette Lager abgezählt sein. Für dieses Jahr 2009 ist die Inventur zum Glück vorbei.

Inventur
Inventur
Inventur ist die qualitative und quantitative Kontrolle der sich im Lager sich befindenden Güter.
Diese Kontrollen können laufend (je nach Güterart), regelmäßig (wöchentlich, monatlich), bei der Ein- und Auslagerung, aber auch unverhofft erfolgen.
Die Mengenmäßige Kontrollen erfolgen über den Soll-Ist-Vergleich . Der tatsächliche Ist – Bestand wird mit dem Soll – Bestand der Lagerbuchhaltung verglichen.
Ursachen von Fehlermeldungen sind:
Ein- bzw. Ausgänge ohne gleichzeitigen Eintrag in die Lagerfachkarte bzw. EDV
Falsche Eintragung in die Lagerfachkarte bzw. EDV
Einlagerung in falsche Lagerplätze
Diebstahl
Schwund und Gewichtsverlust während der Einlagerzeiten (Flüssigkeiten)
Die Zahl der Kontrollen bleibt dem Betrieb überlassen. Laut Gesetz (§240 HGB) ist der „Kaufmann“ zur einer jährlichen Inventur verpflichtet.
Bei einer Inventur wird er tatsächliche Lagerbestand mengenmäßig und wertmäßig erfasst. Dies geschieht meist am Ende eines Geschäftsjahres und erfolgt durch Zählen, Messen und / oder Wiegen der eingelagerten Waren. Diese Vorgänge bezeichnet man als körperliche Bestandsaufnahme. Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben werden BUCHMÄSSIG erfasst.
In der Praxis kommen folgende Formen der Inventur vor:
Die Inventur ist die Voraussetzung zur Erstellung eines Inventars (Bestandsverzeichnis) und der Bilanz.
Das INVENTAR ist ein ausführliches Verzeichnis des Vermögens und der Schulden nach ART, MENGE und WERT.
Die Differenz zwischen VERMÖGEN und SCHULDEN ergibt das EIGENKAPITAL.
Die BILANZ ist eine Kostenmäßige Gegenüberstellung der Vermögenswerte (AKTIVA) sowie des Fremd- und Eigenkapitals (PASSIVA) und baut auf den Ergebnissen des Inventars auf.
STICHTAGSINVENTUR
Bei der Stichtagsinventur wird der Bestand am Geschäftsjahresabschluss (Bilanzstichtag) körperlich ermittelt. In den meisten Betrieben ist dies der 31. Dezember . Diese Inventur erfordert eine Menge Arbeit, weswegen auch viele Betriebe an diesem Tag den Betrieb geschlossen halten.
Ablauf der Inventur:
Bestimmung des Zähl und Stichtages, soweit diese nicht übereinstimmen.
Verteilen der Inventurarbeiten auf die Angestellten
Übergabe von Handzettel mit den Arbeitsanweisungen
Mengenmäßige Aufnahme der Warenbestände durch Zählen Messen und / oder Wiegen
Erfassen der Bestände auf Inventurzettel mit 4 Unterschriften (1. gezählt und angesagt, 2. geschrieben, 3. gerechnet, 4. nachgerechnet)
Erfassung der zwischen dem Zähl- und Stichtag verkauften Ware in Abschreibelisten, Eintrag in den Inventurbogen
Bewertung der Ware zu den Beschaffungskosten (Wertsteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden)
„ZEITNAHE INVENTUR“
Erfolgt eine Bestandsaufnahme innerhalb von 10 Tagen vor- oder nach dem Stichtag, liegt eine Zeitnahe Inventur vor. In diesem Fall sind Bestandsänderungen zwischen Aufnahme- und Bilanzstichtag fortzuschreiben bzw. zurückzurechnen.
PERMANENTE INVENTUR
Permanent = dauernd, ständig, ununterbrochen
Bei einer permanenten Inventur wird die körperliche Bestandsaufnahme so auf das Jahr verteilt, dass jeder Artikel auf jeden Fall einmal im Jahr aufgenommen wird.
Die Zu- und Abgänge der einzelnen Güter müssen dann aber nach Art, Menge und Wert bis zum Bilanzstichtag fortgeschrieben werden. Man spricht in diesem Falle auch immer von einer „buchmäßigen Inventur“
Voraussetzungen:
Für alle Zu- und Abgänge müssen überprüfbare Belege vorliegen
Mindestens einmal im Jahr ist der Ist- Bestand zu ermitteln
Das Datum der Inventur des Gutes ist in der Lagerfachkarte bzw. EDV zu dokumentieren
Inventurdaten sind 10 Jahre aufzubewahren
Vorteile:
Inventurarbeiten sind zeitlich frei wählbar
Der Betrieb muss am Zähltag nicht geschlossen werden
Der Bestand kann jederzeit aus der Lagerkartei entnommen werden
Die Inventur kann durchgeführt werden, wenn der Bestand des Gutes am niedrigsten ist
Bei Mengenabweichungen kann sofort eine Korrekturbuchung veranlasst werden.
VERLEGTE INVENTUR
Ist eine Stichtagsinventur wegen umfangreichen Beständen und eine permanente Inventur wegen fehlender Voraussetzung nicht möglich, erlaubt das HGB eine verlegte Inventur.
Bei der verlegten Inventur erfolgt eine Bestandsaufnahme an einem festgelegten Tag innerhalb der letzten drei Monate vor dem Stichtag oder innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag.
Die zwischen dem Inventurtag und Bilanzstichtag erfolgte Zu- und Ausgängen werden auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben oder zurückgerechnet.
STICHPROBENINVENTUR
Der Gesetzgeber erlaubt bei großen Lagergrößen bzw. Hochregalläger über den §241 HGB, dass der Bestand (Wert) mithilfe anerkannter Methoden aufgrund von Stichproben ermittelt werden kann. Das Verfahren muss den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen und die einzelnen Inventurergebnisse müssen den gleichen Aussagewert wie die körperliche Bestandsaufnahme erreichen.
Voraussetzungen:
Ein möglichst großes Lager mit mindestens 2000 Artikel
Ein EDV Lagerbuchführungssystem, das genau Auskunft gibt über Bestände, Zu- und Abgänge
5% der gelagerten Artikel sollen mindestens 40% des gesamten Lagerwertes ausmachen.
Inventiert man nun diese 5% der gelagerten Teile, so hat man wertmäßig bereits 40% des Lagervermögens aufgenommen. Neben diesem kleinen Teil an wertvollen Gütern werden wichtige Positionen z.B. diebstahlgefährdete, leicht verderbliche Teile, wie bisher voll erfasst. Aus dem verbleibenden Restbestand von etwa 80 – 90% des Lagerumfanges entnimmt man danach eine Stichprobe nach dem Zufallsprinzip.
Einsatz:
In Großunternehmen wird dies immer mehr eingesetzt. Sie führt zu hohen Einsparungen an Zeit und Personal, ohne, dass der Aussagewert der Inventur beeinträchtigt wird.