Speditionsvertrag – Speditionsrecht
Eine Spedition hat gewiesene Pflichten, unter anderem muss sie Güter besorgen, Güter befördern, Informationspflicht (Empfänger nimmt die Ware nicht an)
Und der Auftraggeber muss die Güter bezahlen. Denn schließlich wird ein Speditionsvertrag zwischen dem Spediteur und dem Absender (Auftraggeber)
abgeschlossen. Darin ist z.B enthaltet das sich der Spediteur komplett um die Lieferung kümmert.
Der Spediteur hat laut dem Speditionsrecht bestimmte extra Rechte.
Er darf z.B. die Güter selber ausliefern, mehrere Ladungen auf einmal Befördern (Sammelladung).
Die Haftung bei einem Speditionsvertrag wird unterschieden zwischen:
- Obhutshaftung (Beschädigung, Verlust)
- Verschuldenshaftung (Verletzung der Rechte und Pflichten aus dem Speditionsvertrag)

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