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Unfallgefahr

Es gibt zwei vorschriften beim Arbeitsschutz

  • Vorschriften vom Staat (DIN, VDE bzw. VDI Richtlinien)
  • Vorschriften von der Berufsgenossenschaft auch BG genannt

Berufsgenossenschaft

Die BG (Berufsgenossenschaft) hat die Aufgabe Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.
Darunter zählen folgende Punkte:

  • Sicherheitstechnische Anforderungen am Maschinen, Anlagen, Werkzeuge etc.
  • Rechte und Pflichten in Hinblick auf den Arbeitsschutz zu vertreten
  • Bestimmte Arbeitsplätze bzw. Arbeitsverfahren überprüfen und kontrollieren
  • Die erforderlichen Maßnahmen einleiten um weitere Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten fern zu halten
  • Unterweisungen der Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmer haben auch ein paar Pflichten:

  • Kein Alkohol, Drogen etc. zu sich nehmen
  • Einhaltung der Arbeitsschutz Vorschriften vom Arbeitgeber
  • Nutzung der Arbeitsmittel (Stapler)Einrichtungen, Schutzausrüstung

Schutzausrüstung

Der Arbeitgeber muss Schutzausrüstung bereit stellen und sorgen dass dies auch getragen wird. Folgende Schutzausrüstungen werden hauptsächlich im Lager benutzt.

  • Warnkleidung
  • Wetterschutzkleidung (Jacke, Mütze)
  • Hautschutzmittel
  • Kopfschutz( Schutzhelme, Haarnetze)
  • Fußbereich(Sicherheitsschuhe)
  • Gesichtsbereich(Brillen, Maske)
  • Gehörschutz (schalldämpfende Kopfhörer)
  • Arbeitskleidung (Handschuhe, Arbeitsanzug)

Arbeitgeber muss laut einer Unfallverhütungsvorschrift Zeichen aufstellen!

  • Verbotszeichen
  • Rettungszeichen
  • Gebotszeichen
  • Warnzeichen
  • Brandschutzzeichen

Verhalten beim Unfall

Falls trotzdem ein Unfall passiert sollte man auf jeden Hilfe leisten und schnellst möglich den den Notruf informieren. Dabei sind die 5 W's zu beachten:

  • Wo ist der Notfall?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Art von Verletzung?
  • Warten auf Rückfragen!

Wird bei einem Unfall keine Hilfe geleistet wird dies Strafrechtlich verfolgt und gilt als "Unterlassene Hilfeleistung"!

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