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Rechtliche Sachen beim Versand

Um Güter zu befördern wird ein Frachtvertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer (Spediteur) abgeschlossen.

In diesem Vertrag geht es Hauptsächlich um zwei Dinge:

  • Absender muss die Versandkosten zahlen
  • Frachtführer (Spediteur) ist verpflichtet die Ware an dem Empfänger zu Liefern

Über diesen Frachtvertrag gibt es mehrere Standard Verordnungen.
Anzahl der Kopien, Gefährliches Gut, Verpacken Kennzeichen, Begleitpapiere, Haftung, Verladen sowie Entladen, Beweiskraft,
Zahlungspflicht, Rechte vom Empfänger, Lieferfrist, Haftung des Frachtführers, Schadensanzeige) und noch viele andere Verordnungen.

Die Verordnungen dienen zum sicherstellen eines Mangels der sich im Nachhinein heraus stellt.

Der Frachtführer (Spediteur) haftet bei:

  • Verlust über die Güter
  • Überschreitung der Lieferfrist
  • Beschädigung über die Güter
  • Nachnahme Fehler (Falsche Berechnung)

Wenn wir Ware Reklamieren müssen, wird unter folgende Voraussetzungen noch zusätzlich beim Frachtführer (Spediteur) Reklamiert.

Liefertermin nicht eingehalten
- Bis 21 Tage danach

Beschädigung oder Verlust (nicht erkennbar)
- Bis 7 Tage danach

Beschädigung oder Verlust (erkennbar)
- Sofort bei der Anlieferung

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