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Kontrolle bei der Warenanlieferung

Wenn wir die Kontrollpapiere von dem Fahrer erhalten, werden wir folgende Punkte in Anwesenheit des Fahrers kontrollieren.

  • Ist der Empfänger richtig? (Ist das unsere Firma die auf dem Lieferschein steht?)
  • Stimmt die Anzahl der Packstücke oder Paletten?
  • Sind Beschädigungen an der Ware oder auf den Packstücken von außen erkennbar?

Diese Prüfungen sollte man möglichst am Anfang erledigen. Wenn man ein LKW abgeladen hat und man stellt erst später fest das
z.B. der Empfänger falsch ist so hat man einen unnötigen Arbeitsaufwand!

Warenanlieferung

Wenn man auf den Kontrollpapieren sieht das z.B. der Empfänger falsch ist,
so kann man den Fahrer dann sagen das er beim falschen Empfänger angekommen ist und wir die Ware nicht annehmen können.

Wenn die Anzahl der Packstücke nicht stimmt, so müssen wir dies auf den Kontrollpapieren genau festhalten.

Bsp. auf dem Speditionsschein steht das 15 Paletten geliefert werden.
Wenn allerdings nur 10 Paletten vorhanden sind schreiben wir unten auf dem Speditionsschein:

„Es wurden nur 10 Paletten geliefert“.

Denn Kontrollschein lassen wir nach unserer Kontrolle leserlich von dem Fahrer mit Datum, Name und Kennzeichen das LKWs unterschreiben.

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Kontrollpapiere:

  • Lieferschein
  • Paketkarte
  • Frachtbrief

Außerdem benutzen wir die Dokumente (Bestellung, Angebot, Auftragsbestätigung) von der Einkaufsabteilung mit.

Beim Abladen der Warenanlieferung gibt es einen Grundsatz:
Für das Entladen ist der Absender verantwortlich. Das heißt, wenn die Ware beim Abladen Beschädigt wird, haftet der Empfänger für den Verlust.
Die Güter werden mit einem Gabelstapler, Hubwagen oder mit einem Kran abgeladen. Die Abladeart ist davon abhängig welche Güter angenommen sind.
Wir unterscheiden zwischen folgenden Werten:

  • von der Ware (Gewicht, Volumen)
  • vom Fahrzeug selbst (Lkw, Waggon, Kleintransporter)
  • von den Förderhilfsmitteln (Packstücke, Paletten, Sonder-Paletten)

Falls der Fahrer beim entladen hilft so geschieht dies auf eigene Gefahr des Empfängers.
Das heißt wenn z.B. der Fahrer auf einen Gabelstapler klettert und dann eine Palette mit Gütern beschädigt,
so ist trotzdem der Empfänger dafür verantwortlich.

Nützliches

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