Hallo,
unter den Reiter Informationen
Rechtliche Grundlagen beim Versand
Ist mir ein Fehler aufgefallen dort steht:
Die Verordnungen dienen der rechtlichen Sicherheit, wenn ein Schaden entsteht. Der Frachtführer (Spediteur) haftet nicht wenn:
Wenn die Güter verloren gehen
Wenn die Lieferfrist überschritten wird
Wenn die Güter beschädigt werden
Wenn ein Fehler bei der Nachnahme entsteht (Falsche Berechnung)
Ich meine der Frachtführer Haftet für solche Verschulden.
MfG
BB
Danke für den Hinweis. Ich habe den Artikel sofort geändert.
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