Im Abschnitt "Güter versenden - Güterkraftverkehr" schreiben Sie:
"Kraftfahrzeuge dürfen nur mit einer STVO betrieben werden"
Dies ist sachlich falsch!
Kraftfahrzeuge dürfen nur mit einer Zulassung nach StVZO (Zulassungsbescheinigung I + II) im öffentlichen
Strassenverkehr betrieben werden.
Deweiteren benötigt ein Kraftverkehrsunternehmer eine Güterkraftverkehrsgenehmigung (gelbe Genehmigung) für jedenLkw.
Es wäre schön, wenn Sie dieses berichtigen würden.
Danke für diesen Hinweis. Wir haben diesen Text verbessert.
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