sachlich falsche Aussage

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A
Anonymous
7 years ago

Im Abschnitt "Güter versenden - Güterkraftverkehr" schreiben Sie:
"Kraftfahrzeuge dürfen nur mit einer STVO betrieben werden"
Dies ist sachlich falsch!
Kraftfahrzeuge dürfen nur mit einer Zulassung nach StVZO (Zulassungsbescheinigung I + II) im öffentlichen
Strassenverkehr betrieben werden.
Deweiteren benötigt ein Kraftverkehrsunternehmer eine Güterkraftverkehrsgenehmigung (gelbe Genehmigung) für jedenLkw.
Es wäre schön, wenn Sie dieses berichtigen würden.

A
Anonymous
7 years ago

Danke für diesen Hinweis. Wir haben diesen Text verbessert.

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