Wer sind die Beteiligten bei der Entladung der Waren?
Am Entladevorgang passiv beteiligt ist der Frachtführer (= Unternehmer mit eigenem Transportmittel, der mit der Überbringung der Waren vom Verkäufer zum Käufer beauftragt wurde, sein Fahrer ist ein angestellter Mitarbeiter des Unternehmers. Nach dem HGB (=Handelsgesetzbuch) ist der Empfänger, also Käufer verpflichtet die Ware auf dem Lkw (Lastkraftwagen) entgegenzunehmen und es ist seine Pflicht die Ware abzuladen.
Stimmt nicht!
Beteiligt, ja. Frachtführer und Lagerist (wer auch grad die Ware annimmt).
Aber: Es gilt ein Grundsatz!
Für das Abladen der Ware ist der Absender verantwortlich! Übernimmt der Empfänger das Abladen, so tut er das als Erfüllungsgehilfe des Absenders! (wird normalerweise vorher schriftlich festgelegt, damit es im Schadensfall nicht zu Streitigkeiten kommt) Im Schadensfall haftet somit der Absender.
Ebenso ist der Frachtführer, sollte er sich beim Abladen beteiligen, ein Erfüllungsgehilfe des Empfängers. Hilft er unaufgefordert und es entsteht ein Schaden, so haftet der Empfänger für den Schaden.
Ausnahmen sind die im Frachtvertrag festgelegten Verordnungen,wie z. B., wenn der Frachtführer für das Abladen beauftragt wurde).
Hoffe ich konnte helfen! Wenn etwas falsch ist, könnt ihr das gern korrigieren!
Grüße
Ich möchte eine kleine Korrektur zum letzten Eintrag bemerken:
Hilft der Fahrer aufgefordert, haftet der Empfänger.
Hilft der Fahrer ohne Aufforderung macht er sich selbst haftbar.
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