Meister-BAföG

Wenn ihr euch weiterbilden wollt, und nicht die finanziellen Möglichkeiten dazu habt, hilft euch der Staat und zwar in Form des Meister- Bafögs. Wir wollen euch hier auf unserer Seite nur kompakt etwas über diese Möglichkeit erklären. Nähere Informationen erhaltet ihr auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung. Hier habt ihr auch immer die aktuellen Informationen zu entsprechenden Gesetzesänderungen.

Link: http://www.meister-bafoeg.info/de/36.php

Was ist Meister- Bafög

Die Aufstiegsförderung- besser bekannt als Meister Bafög- unterstützt Menschen die sich beruflich fortbilden möchten, jedoch nicht die finanziellen Möglichkeiten dazu haben. Wer hat grundsätzlich das Recht Bafög zu beantragen? Grundsätzlich hat jeder das Recht Meister Bafög zu beantragen und später zu erhalten, unabhängig davon, wie alt er ist. Man muss nur einige Kriterien beachten. Man wir natürlich nur vom Staat gefördert wenn man nachweisen kann, dass man nicht über die finanziellen Mittel verfügt. Sind eure Einnahmen zu hoch, erhaltet ihr selbstverständlich keine Unterstützung. Gefördert werden alle die, die bereits eine abgeschlossene Erstausbildung besitzen und sich auf einen Fortbildungsabschluss in den unterschiedlichsten Branchen vorbereiten. Natürlich dürfen diese noch nicht über einen mindestens gleichwertigen Fortbildungsabschluss verfügen. Zudem muss man deutscher Staatsbürger sein bzw. als ausländischer Mitbürger den ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder sich bereits seit drei Jahren in Deutschland aufhalten und erwerbstätig gewesen sein. 

Wie ist der Ablauf

Zuerst stellt ihr einen Antrag in denen ihr alle gefragten Kriterien beantwortet und zum Teil auch belegt. Einen Link zur Antragstellung haben wir euch etwas weiter unten zur Verfügung gestellt. Anschließend schickt ihr diese Unterlagen an die zuständige Behörde. Nach sorgfältiger Überprüfung bekommt ihr später Bescheid, ob ihr eine Förderung erhaltet. Wie habe ich mir die finanziellen Förderung vorzustellen?

Die Förderung wird zwischen 24 Monaten und 48 Monaten geleistet, jedoch ist hier wichtig zu beachten, ob es sich um eine Vollzeitmaßnahme bzw. Teilzeitmaßnahme handelt. Genauere Infos findet ihr auf der Internetseite des Meister- Bafögs.

Wir haben euch hier die entsprechende Tabelle eingestellt, für Personen, die an Vollzeitweiterbildungen teilnehmen.

  • 697 € für Alleinstehende ohne Kind (238 € Zuschuss/ 459 € Darlehen)
  • 907 € für Alleinstehende mit einem Kind (343 €/564 €)
  • 912 € für Verheiratete (238 €/674 €)
  • 1.122 € für Verheiratete mit einem Kind (343 €/779 €)
  • 1.332 € für Verheiratete mit zwei Kindern (448 €/884 €)

Lediglich das Darlehen müsst ihr hinterher zurückzahlen, den Zuschuss jedoch nicht. Nach Abschluss eurer Weiterbildung müsst ihr das Darlehen spätestens innerhalb der folgenden zehn Jahre zurück zahlen. In den ersten sechs Jahren ist dieses Darlehen zins- und tilgungsfrei und es ist jedem zu raten, dieses Darlehen in dieser Zeit zurückzuzahlen. Wo kriegt man schon ein Darlehen ohne Zinsen?!

Wo kann ich den Antrag stellen

Wenn ihr diesem Link folgt, gelangt ihr direkt zur Antragsstellung.

Link: http://www.meister-bafoeg.info/de/99.php


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Kategorie: Finanzielle Unterstützungen