Steuerersparnis
Deine Studienkosten kannst du als Werbungskosten bei der Festsetzung der Lohn- und Einkommenssteuer in voller Höhe geltend machen, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden oder ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss des Staates gewährt wird.
Steuermindernd wirken sich neben den Lehrgangskosten auch alle weiteren Kosten aus (Prüfungsgebühren, Literatur, Unterkunft, Mehrkosten für Verpflegung usw.).
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Kategorie: Finanzielle Unterstützungen