Mangelhafte Lieferung

Schäden, die infolge einer mangelhaften Lieferung verursacht wurden, müssen unverzüglich dem Fahrer gemeldet werden. Grundsätzlich wird zwischen zweiseitigem Handelskauf und einseitigem Handelskauf unterschieden. Beim einseitigen Handelskauf ist lediglich einer der Vertragspartner ein Kaufmann. Beim zweiseitigen Handelskauf sind mindestens zwei der Vertragspartner Unternehmer.

Im Falle eines zweiseitigen Handelskaufs wird die Warenanlieferung unverzüglich geprüft. Wenn ein Mangel entdeckt wird, muss dieser unverzüglich gemeldet werden. Die verspätete Meldung führt dazu, dass die Ware nicht mehr reklamiert werden kann!

Versteckter Mangel

Bei einem versteckten Mangel hat man 7 Tage Zeit die mangelhafte Lieferung zu rügen. Dies sollte jedoch unverzüglich nach der Entdeckung passieren.

Beispiel:

Ein versteckter Mangel ist in einem gelieferten Radio enthalten, wenn das Radio weder von außen noch von innen beschädigt ist, aber dennoch sich nicht anschalten lässt. Dies ist ein Mangel, der erst nach einer Prüfung festgestellt werden kann. Falls die Ware per Spedition geliefert wurde, so müssen die Mängel auch gegenüber der Spedition gerügt werden.

Mängelarten und Anzeigepflichten Absender Spedition
Offene Mängel unverzüglich unverzüglich
Versteckte Mängel

2 Jahre Zeit, muss jedoch sofort nach der Entdeckung gerügt werden

7 Tage Zeit

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Kategorie: Güter annehmen und kontrollieren