Speditionsvertrag – Speditionsrecht

Eine Spedition hat Rechte und Pflichten. Eine Speditionsfirma muss Güter abholen, Güter befördern und ihrer Informationspflicht nachkommen. Der Auftraggeber hat die Pflicht die Beförderung der Güter zu bezahlen.

Grundsätzlich wird ein Speditionsvertrag zwischen dem Spediteur und dem Absender (Auftraggeber) abgeschlossen. Unter anderem wird darin festgehalten, dass sich der Spediteur komplett um die Lieferung kümmert. Der Spediteur hat laut dem Speditionsrecht bestimmte extra Rechte.

Der Spediteur darf z.B. die Güter selber ausliefern oder mehrere Ladungen auf einmal befördern (Sammelladungen). Die Haftung bei einem Speditionsvertrag wird unterschieden zwischen:

  • Obhutshaftung (Beschädigung, Verlust)
  • Verschuldenshaftung (Verletzung der Rechte und Pflichten aus dem Speditionsvertrag)

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Kategorie: Güter versenden