Kontrolle bei der Warenanlieferung

Bei einer Warenanlieferung müssen in Anwesenheit des Fahrers folgende Punkte kontrolliert werden:

  • Empfänger
  • Stückzahl der Packstücke/Paletten
  • Beschädigungen, welche von außen erkennbar sind

Diese Prüfungen sollten möglichst am Anfang erledigt werden. Denn wenn man den LKW bereits abgeladen hat und erst dann feststellt, dass z.B. der Empfänger falsch ist, ensteht ein unnötiger Arbeitsaufwand, den es zu vermeiden gilt!

  1. Wenn man an Hand der Kontrollpapiere festgestellt hat, dass der Empfänger falsch ist, sollte der Fahrer sofort diesbezüglich  aufmerksam gemacht werden. Die Ware kann nicht angenommen werden, da diese nicht für uns bestimmt ist.
  2. Im Fall der falschen Anzahl der Packstücke muss dies auf den Kontrollpapieren genau festhalten werden.
    Beispiel: Auf dem Speditionsschein steht, dass 15 Paletten geliefert werden. Wenn allerdings nur 10 Paletten vorhanden sind, schreiben wir unten auf dem Speditionsschein: Es wurden nur 10 Paletten geliefert. Den Kontrollschein lassen wir nach unserer Kontrolle leserlich von dem Fahrer mit Datum, Name und Kennzeichen des LKWs unterschreiben.

Kontrollpapiere

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Kontrollpapiere:

  • Lieferschein
  • Paketkarte
  • Frachtbrief

Zur Kontrolle der oben genannten Papiere muss die Bestellung, Auftragsbestätigung oder der Angebot aus der Einkaufsabteilung herangezogen werden.

Warenanlieferung

Die Güter werden im idealfall mit einem Gabelstapler, Hubwagen oder mit einem Kran abgeladen. Die Abladeart ist davon abhängig welche Güter geliefert werden.

Beim Abladen der Ware gilt der Grundsatz:

Für das Beladen und Entladen der Ware ist der Absender verantwortlich.

Das heißt, wenn die Ware beim Abladen beschädigt wird, haftet der Absender für den Schaden (§ 412 HGB). Das Entladen der Ware wird jedoch meistens vom Empfänger durchgeführt, damit keine weitere Mitarbeiter seitens Absender benötigt werden. Deswegen wird zwischen Empfänger und Absender eine Vereinbarung zur Entladepflicht durch den Empfänger getroffen, sodass am Ende der Empfänger haftet.

Falls der Fahrer unaufgefordert beim Entladen mithilft und es entsteht ein Schaden, dann haftet der Frachtführer. Wenn der Frachtführer jedoch gebeten wird "mit an zu packen" und die Ware wird beschädigt oder der Fahrer verletzt sich, dann haftet der Empfänger!


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Kategorie: Güter annehmen und kontrollieren