Umzugsgut

Bei der Beförderung von einem Umzugsgut wird ein Frachtvertrag erstellt. Der Frachtvertrag bei einemUmzugsgut beinhaltet bestimmte Vorschriften und unterscheidet sich von einem normalen Frachtvertrag.

Unter anderem ist der Ablauf einer Schadensanzeige bei einem Umzugsgut anders. Bei einem Umzugsgut gibt es z.B. andere Fristzeiten für Reklamationen.

Reklamation

Die Reklamationsfristen sind beim Umzugsgut wie folgt aufgebaut:

  • Liefertermin wird nicht eingehalten -> 21 Tage Zeit
  • Beschädigung oder Verlust (nicht erkennbar) -> Bis 7 Tage danach
  • Beschädigung oder Verlust (erkennbar)  -> ein Tag nach der Ablieferung

Die Haftungssumme beträgt, wenn nicht anderes vereinbart, 620€ pro m³ im Laderaum. Dies wird in einem Standardfrachtvertrag für ein Umzugsgut festgehalten.


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Kategorie: Güter versenden