Unfallgefahr

Es gibt zwei Vorschriften für den Arbeitsschutz zur Vermeidung von Unfallgefahren:

  • Vorschriften vom Staat (DIN, VDE bzw. VDI Richtlinien)
  • Vorschriften von der Berufsgenossenschaft (BG)

Unfallgefahr: Vorschriften der Berufsgenossenschaft

Author U.S. Navy photo by Seaman Kevin T. Murray Jr.

Die BG (Berufsgenossenschaft) hat die Aufgabe Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Darunter zählen folgende Punkte:

  • Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Maschinen, Anlagen, Werkzeugen etc. müssen erfüllt sein.
  • Es müssen Rechte und Pflichten im Hinblick auf Arbeitsschutz vertreten sein.
  • Bestimmte Arbeitsplätze bzw. Arbeitsverfahren müssen überprüft und kontrolliert werden.
  • Die sofort erforderlichen Maßnahmen müssen eingeleitet werden,  um weitere Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu unterbinden.
  • Jeder Arbeitnehmer muss vor seinen Arbeitsantritt Unterweisungen von einem seiner Vorgesetzten erhalten.

Die Arbeitnehmer haben allerdings auch Pflichten, um die Unfallgefahren am Arbeitsplatz einzudämmen. 

  • Die Unfallgefahr ist sehr groß beim Konsum von Alkohol und Drogen. Selbstverständlich ist der Konsum von Drogen oder Alkohol am Arbeitsplatz verboten und kann zur sofortigen, fristlosen Kündigung führen.
  • Jeder Lagerlogistik Azubi hat die Arbeitsschutzvorschriften vom Arbeitsgeber zu erfüllen.
  • Nutzung der Arbeitsmittel, Einrichtungen und Schutzausrüstung ist grundsätzlich Pflicht. Das Unfallrisiko im Lager ist einfach zu hoch! Aus eigener Interesse sollten Sie zum Beispiel Sicherheitsschuhe tragen, um Verletzungsgefahren an den Füßen zu vermeiden.

Schutzausrüstung bei Unfällen

Wenn die Schutzausrüstung nicht getragen wird, ist man unweigerlich der Gefahr im Lager ausgesetzt. Der Arbeitgeber muss eine Schutzausrüstung bereit stellen und dafür sorgen, dass diese auch getragen wird! Folgende Schutzausrüstungen werden hauptsächlich im Lager angewendet:

  • Warnkleidung
  • Wetterschutzkleidung (Jacke, Mütze)
  • Hautschutzmittel
  • Kopfschutz (Schutzhelme, Haarnetze)
  • Fußbereich (Sicherheitsschuhe)
  • Gesichtsbereich (Brillen, Maske)
  • Gehörschutz (schalldämpfende Kopfhörer)
  • Arbeitskleidung (Handschuhe, Arbeitsanzug)

Der Arbeitgeber muss laut der Unfallverhütungsvorschrift die folgenden Zeichen aufstellen!

  • Verbotszeichen
  • Rettungszeichen
  • Gebotszeichen
  • Warnzeichen
  • Brandschutzzeichen

Verhalten beim Unfall

Falls trotz dieser präventiven Maßnahmen ein Unfall passieren sollte, muss in jedem Fall Hilfe geleistet werden und der Notruf umgehend kontaktiert werden! Um Zeit zu sparen und schnelle Hilfe zu erhalten, sind bei einem Telefonanruf unbedingt die 5 W's zu beachten:

  • Wo ist der Notfall?
  • Was ist geschehen?
  • Wieviele Verletzte?
  • Welche Art von Verletzung?
  • Warten auf Rückfragen!

Wird bei einem Unfall keine Hilfe geleistet gilt dies als unterlassene Hilfeleistung und wird strafrechtlich verfolgt


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Kategorie: Allgemein