Rechtliche Grundlagen beim Versand

Um Güter zu befördern wird ein Frachtvertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer (Spediteur) abgeschlossen. In diesem Frachtvertrag werden die rechtliche Grundlagen festgehalten:

  • der Absender trägt die Versandkosten
  • der Frachtführer (Spediteur) ist verpflichtet die Ware an den Empfänger auszuliefern

Verordnungen

In diesem Frachtvertrag stehen viele Standardverordnungen. Dazu gehören Verordnungen über Gefahrgut, Verpackung, Kennzeichnung, Begleitpapiere, Haftung, Verladung sowie Entladung, Beweiskraft, Zahlungspflicht, Rechte vom Empfänger, Lieferfrist, Haftung des Frachtführers, Schadensanzeige und noch viele andere Verordnungen.

Die Verordnungen dienen der rechtlichen Sicherheit, wenn ein Schaden entsteht. Im Normalfall haftet der Frachtführer (Spediteur) wenn:

  • die Güter verloren gehen
  • die Lieferfrist überschritten wird
  • die Güter beschädigt werden
  • ein Fehler bei der Nachnahme entsteht (Falsche Berechnung)

Meistens sind allerdings die Speditionsunternehmen gegen viele Verordnungen versichert.

Reklamieren

Bei einer Reklamation der Güter wird zusätzlich noch beim Frachtführer (Spediteur) reklamiert. Dies sollte man unbedingt machen, wenn z.B. der Liefertermin nicht eingehalten wird.

Bei Beschädigungen die nicht erkennbar sind (versteckter Mangel) hat man 21 Tage Zeit es zu reklamieren und geltend zu machen. Bei erkennbaren Beschädigungen (offener Mangel) bleiben sieben Tage Zeit, um die Reklamation geltend zu machen.


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Kategorie: Güter versenden